Ingenieurbüro Arnd Kaiser

INGENIEURBÜRO Arnd Kaiser
Beratung - Bauplanung - Projektmanagement - Bauleitung - Neubau - Rekonstruktion - Sanierung


Regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken gemäß Richtlinie VDI 6200

Erläuterungen zur VDI 6200 und unseren Leistungen

  1. Eine regelmäßige Prüfung auf Standsicherheit trägt zum Werterhalt der Liegenschaft bei und empfiehlt sich insbesondere bei älteren Bauwerken und bei nachträglichen Gebäudeumnutzungen oder Bauwerkserweiterungen, bei denen sich die planerischen, bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen geändert haben.

  2. Bei Gebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen kommt es zur Vorbeugung von Personen- und Sachschäden besonders darauf an, Mängel an der Gebäudehülle oder Ausstattung rechtzeitig zu erkennen, darauf einzuwirken und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, bevor der Betrieb deshalb eingeschränkt werden muss oder gar zum Erliegen kommt.
    Darüber hinaus sind bei einer Früherkennung genaue Aussagen über den weiteren Schadensverlauf und über vorhandene Instandhaltungsdefizite möglich.

  3. Unter der regelmäßig wiederkehrenden Bauwerksprüfung ist nach VDI 6200 die Kontrolle eines Bauwerks hinsichtlich der Standsicherheit in regelmäßigen Zeitintervallen zu verstehen. Sie erfolgt methodisch in drei Schritten:
    • Die Begehung mit Sichtung offensichtlicher Mängel durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten (Hausmeister, Facility Manager)
    • Die Inspektion als visuelle Prüfung des Tragwerks ohne technische Hilfsmittel durch eine fachkundige Person und
    • die eingehende Prüfung durch eine besonders sachkundige Person mit zerstörungsfreien und zerstörenden Materialuntersuchungen
  4. Als kommunale Hochbauten i.S. der VDI 6200 gelten unter anderem:
    • Schulgebäude
    • Sport- oder Schwimmhallen
    • Bauten für die Fort- und Weiterbildung
    • Bauten für Kultur oder Freizeitgestaltung
    • Parkbauten
    • Verwaltungsgebäude
      - … Jedoch keine Verkehrsbauwerke
  5. Für die differenzierte Abschätzung des Gefährdungspotentiales ist das Tragwerk nach VDI 6200 in vier unterschiedliche Klassen eingeteilt, sogenannte Robustheitsklassen RC 1 (gering) bis RC 4, sowie drei Schadensfolgeklassen CC3 (hohe Schadensfolgen – für Leben und Gesundheit) bis CC1.
    ….(Darstellung der Tabelle in der VDI)

  6. Was überprüfen wir u.a.:
    • Fassaden-, Außenwand- und Dachkonstruktionen
    • Metall/Stahlbaukonstruktionen
    • Glas- und deren Unterkonstruktionen
    • Solaranlagen auf Dächern, sowie deren statische Relevanz
    • visuellen Überprüfungen, u.a.:
      • Prüfung auf Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten
      • Prüfung der konstruktiven Ausführungen und der tragenden Bauteile im Dach- und Fassadenbereich auf Funktion und Gefährdung
      • Abdichtungen gegen Witterungseinflüsse der Dach- und Fassadenflächen und Luftdichtigkeitsebenen, sowie von Wärmedämmebenen
      • Die Wirksamkeit von Wartungs- und Pflegearbeiten auf tragende Bauteile wird überprüft und mit der tatsächlichen Ausführung verglichen (Bsp.: Parkhaus Gabelstapler, Kehrmaschine)
    • Haben sich im Laufe der Zeit Veränderungen am Gebäude ergeben, sprich Nutzungsänderungen durch Anbauten, zusätzliche Abhängelasten, (z. B. Exponate/Werbung im Deckenbereich von Verkaufs- oder Lagerhallen), die dann andere Anforderungen an die Bauphysik nach sich ziehen.
    • Leckagen, nach Korrosionsbildung oder Aufweichungen in Materialien
    • Enthaftung von Klebeflächen
    • Oberflächenveränderungen von Kunststoffen etc.

  7. Neben der visuellen Prüfung kommt modernes Equipment zum Einsatz. Hierzu gehören Instrumente zur Bauwerksüberprüfung, z. B. Stethoskop-Prüfanlagen, mit denen wir durch geringe Zerstörung oder durch gezielte Bohrungen in schwer zugängliche Hohlräume eindringen können.

  8. Neben der Richtlinie VDI 6200 werden eine Reihe von Normen, Qualitätsrichtlinien, Regelwerken und Vorschriften bei der Prüfung angewendet.

  9. Es werden von schadhaften Bauwerksteilen oder optischen Missverhältnissen statische Nachweise geführt, wobei immer die aktuellen einschlägigen Normen für das jeweilige Gewerk zu Grunde gelegt werden.
    Aber es verändern sich regelmäßig bei Gebäuden unterschiedlicher Epochen die bauaufsichtlich eingeführten Bestimmungen, während das Bauwerk unverändert genutzt wird.
    Prinzipiell wird hier nach dem Grundsatz des Bestandsschutzes, der nach Merkblatt „Bauen im Bestand-Leitfaden“ (DBV 2008) verfahren, das besagt, dass ein Bauwerk, das zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem geltenden Recht in Einklang stand, in seiner bisherigen Funktion erhalten und genutzt werden kann, auch wenn die Konstruktion nicht mehr dem aktuellen Recht entspricht.
    Werden jedoch bei der Prüfung Mängel deutlich, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellen, müssen diese umgehend behoben werden.

  10. Zur Begutachtung von sehr komplexen Sachverhalten werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einbezogen.

  11. Wir bieten dazu mit unserer Dienstleistung der „Baubegleitenden Qualitätsüberwachung“ einen eigenen Service an.